Spenden
Sie können unsere Arbeit mit einer einmaligen oder auch einer regelmäßigen Spende wirksam unterstützen. Sie entscheiden dabei, welche Zielgruppe Sie finanziell unterstützen wollen:
Bevölkerungsschutz und Sanitätsdienst:
Weitere zentrale Aufgabenbereiche des ASB sind Bevölkerungsschutz und Sanitätsdienst. Wenn bei Großveranstaltungen, Unglücken oder Katastrophen schnelle Hilfe gefragt ist, stehen unsere engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bereit – kompetent ausgebildet, bestens vorbereitet und mit großem persönlichen Einsatz. Sie investieren ihre Zeit, ihr Können und ihr Herz, um Menschen in Not beizustehen. Mit Ihrer zweckgebundenen Spende unterstützen Sie dieses Ehrenamt und helfen mit, dass der ASB Nürnberg-Fürth auch künftig zuverlässig, wirkungsvoll und jederzeit für andere da sein kann.
Erste Hilfe und Ausbildung:
Ob im Straßenverkehr, im häuslichen Bereich oder im Berufsleben, fundierte Kenntnisse in der Notfallversorgung verunglückter Personen können Leben retten. Der ASB Nürnberg-Fürth bietet rund um dieses Thema regelmäßig eine Vielzahl qualifizierter Schulungen und Ausbildungen an, damit erste Hilfe wirklich eine Hilfe ist. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass wir unser hohes fachliches Niveau in diesem Bereich aufrechterhalten und innovative Maßnahmen durchführen können.
Hauskrankenpflege und Hausnotruf - für Lebensqualität und Selbstbestimmung:
Zu den wichtigen Aufgabenbereichen des ASB zählen sowohl die Hauskrankenpflege als auch der Hausnotruf. Beide Angebote können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden und ergänzen sich dort, wo zusätzliche Sicherheit und Unterstützung gewünscht sind. Unsere Pflegekräfte ermöglichen Menschen bei Krankheit, Behinderung und im Alter ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden – mit fachlicher Versorgung, persönlicher Zuwendung und Respekt vor individuellen Bedürfnissen. Der Hausnotruf bietet darüber hinaus die beruhigende Gewissheit, im Notfall jederzeit Hilfe rufen zu können. Mit Ihrer zweckgebundenen Spende tragen Sie dazu bei, dass der ASB Nürnberg-Fürth diese Angebote weiterhin zuverlässig, menschlich und lebensnah bereitstellen kann.
Allgemeine Unterstützung:
Natürlich können Sie unsere Arbeit auch mit einer allgemeinen Spende unterstützen. Sie tragen damit z.B. zur Unterstützung der sozialen Dienste und auch der Unterstützung unserer Jugendarbeit bei.
Spenden an den ASB sind steuerabzugsfähig. Bei Spenden bis zu einem Betrag von 200 Euro gelten der Bankeinzugsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Spendenquittung. Bei höheren Spendenbeträgen oder auf Wunsch auch bei Beträgen bis zu 200 Euro erhalten Sie vom ASB eine Spendenquittung. Bitte tragen Sie dann auf Ihrem Überweisungsträger unter „Verwendungszweck“ auch Ihre vollständige Adresse ein. Nur dann ist es dem ASB möglich, Ihnen eine Spendenquittung zu senden. Wenn Sie einmal keine Spendenquittung vom ASB erhalten, schicken Sie uns eine Nachricht, z.B. eine E-Mail mit Ihrer kompletten Adresse.
Unser Spendenkonto
IBAN: DE 79 7605 0101 0001 0951 00 bei der Sparkasse Nürnberg (BIC: SSKNDE77XXX)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Spendenbescheinigung
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen.
